Allgemeine Geschäftsbedingungen

Boulderhalle

Allgemeines

Die Bouba AG und ihre Lieferanten sind bestrebt, dem Kunden einen nach dem Stand der Technik möglichst reibungslosen und professionellen Service zu bieten. Dazu bedient sich Bouba AG bewährter Technik sowie ausgewiesener Fachleute und Lieferanten (zusammen: «Lieferanten»), unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt. Dennoch kann Bouba AG keine Garantie für eine feh- lerfreie oder unterbruchslose Erbringung der Dienstleistungen übernehmen oder rechtswidrige Ein- griffe in das EDV-System oder eine missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte ausschliessen und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden daraus ab. Eine Haftung für Leistungen Dritter wird im rechtlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Der Kunde verwendet seine Hardware (inkl. Drucker), Betriebssoftware und Telekommunikations- einrichtungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen auf eigene Gefahr und Kosten. Der Kunde anerkennt, dass Bouba AG und seine Lieferanten/Lizenzgeber nicht verpflichtet sind, bestimmte Software zu unterstützen oder zu erhalten oder bestimmte Betriebsplattformen oder -systeme zu unterstützen oder deren Unterstützung in Zukunft aufrecht zu erhalten. Bouba AG lehnt im Rahmen des gesetzlich Zulässigen jede Haftung für Schäden am EDV-System des Kunden infolge Benutzung der Website oder einer Inanspruchnahme von Dienstleistungen ab.

Eintrittskarten

Der Kunde anerkennt, dass Rechte und Pflichten insbesondere aus der Bestellung von Tickets und/ oder aus der Inanspruchnahme sonstiger, auf der Website angebotener Dienstleistungen aus- schliesslich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden entstehen. Für Anliegen und Ansprüche jeder Art im Zusammenhang mit Veranstaltungen selbst, ausser in Bezug auf die Abwicklung des Ticketkaufs, hat sich der Kunde direkt an den jeweiligen Veranstalter zu wenden.

Tickets werden am Eingang zur Veranstaltung elektronisch geprüft. Eine Überprüfung der Berechti- gung des Ticketvorweisers bleibt vorbehalten.

Tickets sind vor Feuchtigkeit, Schmutz, mechanischen oder optischen Einwirkungen sowie sonsti- gen Beschädigungen etc. zu schützen. Der Strich-Code respektive QR-Code muss maschinenlesbar sein. Beschädigte Tickets werden nicht ersetzt.

Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen etc. von Tickets ist nicht erlaubt. Auf diese oder andere Weise manipulierte Tickets sind nicht gültig.

Der Weiterverkauf von oder der Handel mit Tickets zum nicht offiziellen Preis ist strikte untersagt. Derartig erworbene Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Bei entsprechendem Verdacht bleibt das Recht vorbehalten, die entsprechenden Tickets und/oder das Kundenkonto zu sperren, ohne dass eine Rückerstattung erfolgt.

Sofern das Ticket beim Zutritt nicht eingezogen wird, ist es bis zum Ende der Veranstaltung aufzu- bewahren und auf Verlangen vorzuweisen. Jeglicher Missbrauch mit Tickets ist untersagt. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung bleibt, nebst Verfall der Teilnahmeberechtigung, die Geltendmachung von Schadenersatz vorbehalten.

Eine Rücknahme oder ein Umtausch von Tickets ist ausgeschlossen. Bei Verschiebung einer Ver- anstaltung behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Bei Programmänderungen oder durch Absage von einzelnen Athleten oder Attraktionen ist ein Umtausch oder Rückerstattung ausgeschlossen. Bei Absage der Veranstaltung ist eine Teil-Rückerstattung von maximal 80% gewährleistet.

Sollte die Bouba AG die Boulderhalle wegen höherer Gewalt (Pandemie, Gesetze, Warungsarbeiten) vorübergehend schliessen müssen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Eintritte, 11-er Abos und Jahresabonnemente. Ebenso ist die Bouba AG nicht verpflichtet, die Laufzeit der Jahres- abonnemente um die Zeit der Schliessung zu verlängern.

Bedingungen für den Kletter-, Boulder – und Kursbetrieb sowie weitere Verkäufe der Bouba AG

1. Geltungsbereich

Die jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages zwi- schen den Nutzerinnen und Nutzern der Boulderhalle Bouba AG in Baden als Betreiberin dieser Boulderhalle.

Die Bouba AG ist berechtigt, vorliegende AGB sowie die Hallenordnung jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden mit der Aufschaltung auf der Homepage der Bouba AG wirksam. Nutzerinnen und Nutzer können aus Änderungen keine Rechte ableiten.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande beim Kauf einer Eintrittskarte, der Buchung eines Boulderkurses oder beim Kauf eines anderen Produkts. Die jeweils aktuelle Preisliste ist der Homepage zu entnehmen.

3. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten sind dem Aushang in der Boulderhalle und auf der Homepage zu entnehmen.

4. Abonnemente und Gutscheine

4.1 Jahresabonnemente (inkl. Zweijahres-, Halbjahres-, Dreimonats- und Einmonatsabos) sind per- sönlich und nicht übertragbar. Die jeweilige Gültigkeitsdauer beginnt ab dem Kaufdatum. Jahres- abonnemente (inkl. Zweijahres-, Halbjahres-, Dreimonats- und Einmonatsabos) können in ihrer Laufzeit weder zurückgenommen, noch geändert oder übertragen werden.

4.2 12er Karten sind übertragbar, können aber nicht einem Abonnement angerechnet oder zurück- erstattet werden.

4.3 Wenn du aufgrund von Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militär verhindert bist, kannst du gegen eine Gebühr von CHF 30.- und dem Vorweisen eines Arztzeugnisses (100%-ige Sport- unfähigkeit) oder Marschbefehls dein Abo unterbrechen lassen. Ferienabwesenheiten (auch längere Auslandaufenthalte) sind kein Unterbrechungsgrund. Die Mindestdauer der Unterbrechung beträgt 30 Tage bis maximal 180 Tage.

4.4 Bei einem ermässigten Abonnement ist dem Hallenpersonal unaufgefordert der entsprechende Ausweis (bspw. Alterskontrolle, Vereinsmitgliedschaft etc.) vorzuweisen.

5. Sektorensperre

Für ausserordentliche Veranstaltungen/Ereignisse (bspw. Wettkämpfe, Events, Routenbau, Revisio- nen, Kurse, Reinigungen etc.) können Sektoren der Kletter- und Boulderhalle zeitweise für die freie Nutzung gesperrt oder eingeschränkt werden. Diese Sperren oder Einschränkungen führen nicht zu Ersatzansprüchen der Nutzerinnen und Nutzer.

6. Anforderungen, Verhalten und Haftung

Voraussetzung für die Nutzung der Boulderhalle BOUBA der Bouba AG ist ein guter körperlicher wie auch geistiger Allgemeinzustand. Aktive und passive Bewegungen müssen ohne körperliche Schä- den ausgeführt werden können.

Bouldern ist eine gefährliche Sportart und mit einem Restrisiko verbunden. Ein hohes Mass an Eigenverantwortung und Umsicht der Nutzerinnen und Nutzer wird erwartet. Das Bouldern sowie der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Boulderhalle BOUBA der Bouba AG erfolgt auf eigene Gefahr. Die Bouba AG lehnt ausdrücklich jede Haftung ab. Es ist unbedingt den Benutzungs- und Sicherheitsrichtlinien sowie dem Personal Folge zu leisten.

Die Bouba AG empfiehlt Wertgegenstände sicher zu verstauen und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Für Verluste von Wertsachen, Kleidungsstücken, Fahrrädern etc. haftet die Bouba AG nicht, insbe- sondere auch nicht für Verluste in den Garderobenkästen.

7. Auswärtige Kurse

Auswärtige Leiter, Ausbildner und Betreuer tragen für ihre Teilnehmer die volle Verantwortung.

8. Garderobenkästen

Für die Nutzerinnen und Nutzer stehen eine begrenzte Anzahl Garderobenschränke, die mit einem persönlichen Vorhängeschloss geschlossen werden können, zur Verfügung. Der Garderobenschrank muss jeweils vor der Schliessung der Boulderhalle am selben Tag wieder gelehrt werden. Ist ein Garderobenschrank nach Betriebsende noch verschlossen, ist die Bouba AG berechtigt, das Schloss zu knacken. Es besteht kein Anspruch der Nutzerin bzw. des Benutzers auf die Ersetzung des Schlosses. Der Inhalt des Garderobenkastens wird bis drei Monate nach Aufbruch des Schlosses in der Fundgrube aufbewahrt.

9. Liegengelassene Gegenstände

Auf dem Grundstück der Boulderhalle BOUBA der Bouba AG liegengelassene Gegenstände gelten nach drei Monaten als herrenlos. Die Bouba AG ist berechtigt an diesen Sachen Eigentum zu begründen.

10. Schadenersatz

Bei eventualvorsätzlich herbeigeführten Sachbeschädigungen oder Verschmutzungen behält sich die Bouba AG vor, einen Schadenersatz einzufordern.

11. Datenschutz

Der Kunde anerkennt und erklärt sich damit einverstanden, dass Bouba AG und ihre Lieferanten im Zusammenhang mit Bereitstellung und Unterhalt der Website und der Erbringung von Dienstleistun- gen Kenntnis von Personendaten erhalten können. Bouba AG bemüht sich im gesetzlich gebotenen und kommerziell vertretbaren Rahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit. Auf der Homepage (www.boulder-baden.ch) ist eine ausführliche Datenschutzerklärung der Bouba AG hinterlegt.

Die Bouba AG kann während dem ordentlichen Betrieb und während Events Fotos aufnehmen. Da- bei können Besucher abgebildet werden. Mit der Akzeptierung dieser AGB erklärt sich der Kunde/ die Kundin damit einverstanden, dass die Bilder zu Marketingzwecken verwendet und an Dritte weitergegeben werden dürfen.

Die für die Benutzerverwaltung anfallenden Daten von Nutzerinnen und Nutzern werden von der Bouba AG bearbeitet und registriert. Die Daten werden grundsätzlich nur für eigene Zwecke ver- wendet, soweit für Geschäftsbeziehungen erforderlich (insbesondere die Kassensoftware Boulde- rado und die Kurssoftware Vertical-Life), können die Daten auch an Dritte weitergegeben werden. Bei nicht gesetzeskonformen Handlungen (Zahlungsrückstand, missbräuchliche Kartenverwendung etc.) durch Nutzerinnen/Nutzer oder durch Dritte, wird der Polizei sowie den gesetzlich vorgesehe- nen Stellen Meldung erstattet. Die Löschung der persönlichen Daten kann jederzeit per E-Mail an info@boulder-baden.ch beantragt werden. Während der Nutzung eines Angebots der Bouba AG wie zum Beispiel aber nicht abschliessend der Benützung der Boulderanlage, eines Kurses und weite- res, hat der Antrag auf Datenlöschung zur Folge, dass das Angebot nicht weiter genutzt werden darf. Eine Rückerstattung von Guthaben, laufenden Abos, Kursgebühren und jeglicher weiterer Ar- ten bereits bezahlte Dienstleistungen und Angeboten ist ausgeschlossen.

12. Prepay

Auf das Kundenkonto kann Guthaben einbezahlt werden. Mit dem Guthaben kann in der Boulder- halle BOUBA der Bouba AG bargeldlose Prepayzahlungen möglich. Das Prepayguthaben wird nicht verzinst und ist auf einen Maximalbetrag von CHF 1'500.00 limitiert. Eine Auszahlung von Prepay- guthaben ist ausgeschlossen.

Die Nutzerinnen und Nutzer sind verpflichtet, die Eintrittskarten mit Prepaysystem sachgemäss zu nutzen, aufzubewahren und vor Missbrauch zu schützen. Bei Verlust der Karte oder bei der Vermu- tung eines Missbrauchs durch Dritte, ist der Bouba AG unverzüglich schriftlich Meldung zu erstat- ten. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Karte übernimmt die Bouba AG keine Haftung.

13. Kartenzahlungen

Für Zahlungen mittels Kreditkarten wird auf den ordentlichen Preis kein Zuschlag erhoben. Ist eine Kartenzahlung (inkl. Prepayzahlung) aus technischen Gründen nicht möglich, kann die Bouba AG diese im Einzelfall ablehnen.

14. Kurswesen

Für das Kurswesen können zusätzliche AGB gelten.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB oder aus anderen Gründen ergeben unterstehen schweize- rischem Recht. Für alle Streitigkeiten gilt ausschliesslich der Gerichtsstand Baden.

Hallenordnung und Verhaltensregeln

Die Hallenordnung dient dem geordneten Alltag in der Boulderhalle BOUBA der Bouba AG in Baden.

Unsere Halle ist ein Ort des Miteinanders, an dem Vielfalt und Respekt im Vordergrund stehen. Daher bitten wir alle Besucher*innen, auf Kleidung, Haut oder persönlichen Gegenständen auf Symbole, Zeichen oder Inhalte zu verzichten, die rechtsradikale, extremistische oder diskriminie- rende Botschaften vermitteln könnten. Dies umfasst alle Darstellungen, die andere Menschen aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung oder anderen persönlichen Merkmalen ausschließen oder herabsetzen.

Wir möchten eine Atmosphäre schaffen, in der sich jede und jeder willkommen und sicher fühlen kann. Bei Verstössen behalten wir uns das Recht vor, den Zutritt zur Halle zu verwehren oder die betroffene Person zum Verlassen aufzufordern.

Höhere Gewalt

Muss die Anlage wegen Faktoren höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Brand, Epidemie, Krieg etc.) vorübergehend schliessen, hat der Kunde kein Recht auf Rückerstattung von Abo- und Kurskosten. Selbes gilt, wenn die Kletterhalle in Folge höherer Gewalt in Konkurs geht.

Benutzungsrichtlinien

Der Kauf der Eintrittskarte und das Ausfüllen und Unterzeichnen des Registrierungsformulars sind Voraussetzungen für den Eintritt in die Boulderhalle. Dies erfolgt in der Regel digital. Hierbei ist die Nutzerin/der Nutzer mit den AGB und der Hallenordnung einverstanden.

Minderjährigen unter 14 Jahren ist der Eintritt ohne Ausnahmebewilligung der Geschäftsleitung nur in Begleitung von Erwachsenen gestattet.

Die Nutzerinnen und Nutzer werden vom Hallenpersonal nicht beaufsichtigt. Um Unfälle zu vermei- den und eine grösstmögliche Sicherheit zu erreichen sind Nutzerinnen und Nutzer angehalten auf- einander Rücksicht zu nehmen und achtsam zu sein. Sie sind verpflichtet bei Unregelmässigkeiten Meldung direkt bei den Betroffenen oder beim Hallenpersonal zu erstatten.

Aus hygienischen Gründen ist Barfuss Bouldern nicht erlaubt. Zum Schutz der Boulderwände ist das Klettern in Bergschuhen, Hausschuhen oder Socken untersagt.

Es gilt in sämtlichen Räumlichkeiten der Boulderhalle BOUBA der Bouba AG Feuer- und Rauchver- bot. Bei Ausbruch eines Brandes sind die Räumlichkeiten der Boulderhalle BOUBA der Bouba AG schnellstmöglich zu verlassen sowie die Feuerwehr zu alarmieren.

Haustiere ausser Hunde dürfen nicht in die Boulderhalle mitgebracht werden. Die Halterin/der Halter tragen die Verantwortung, dass der Hund die Nutzerinnen und Nutzer der Anlage nicht gefährdet. Bei Ereignissen wie Unfällen oder ähnlich lehnt die Bouba AG jegliche Haftung ab.

Das Klettern/Bouldern unter Einfluss von Alkohol und/oder anderen Drogen sowie unter bewusst- seins- und reaktionsvermindernden Medikamenten ist strengstens verboten. Der Konsum von alko- holischen Getränken (im Bistro) ist erst nach dem Training gestattet. Für den Alkoholausschank gelten die gewerbepolizeilichen Richtlinien.

Die Absprungmatten im Boulderbereich dürfen nicht als Liege- oder Spielflächen verwendet wer- den. Erziehungsberechtigte, Betreuende und Kursleitende sind für Ihre Kinder bzw. Teilnehmenden verantwortlich. Das Abspringen muss geübt werden und stets kontrolliert erfolgen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist unabdingbar.

Den Anweisungen der Mitarbeitenden der Boulderhalle BOUBA der Bouba AG ist Folge zu leisten. Wer gegen vorliegende Hallenordnung und/oder Anweisungen des Personals verstösst, kann von der Benützung der Anlage ausgeschlossen werden. Bei Widerrechtlichen Handlungen durch Nutze- rinnen und Nutzer ist das Personal verpflichtet, Anzeige zu erstatten. Ein Anspruch auf Rückerstat- tung des Eintritts- oder Kursgeldes ist ausdrücklich ausgeschlossen bzw. das Abonnement kann entschädigungslos entzogen werden.

Sicherheitsrichtlinien

Bouldern ist eine gefährliche Sportart und mit einem Restrisiko verbunden. Ein hohes Mass an Eigenverantwortung und Umsicht der Nutzerinnen und Nutzer wird erwartet. Das Bouldern sowie der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Boulderhalle BOUBA der Bouba AG erfolgt auf eigene Gefahr. Die Bouba AG lehnt ausdrücklich jede Haftung ab.

Es ist zu beachten, dass Klettergriffe drehen oder abbrechen können. Mängel oder Schäden sind umgehend dem Hallenpersonal mitzuteilen. Manipulationen an Griffen, Tritten oder Volumen erfol- gen ausschliesslich durch das Hallenpersonal.

Der Stangenpark birgt Risiken bei der Benützung. Es gilt wie beim Bouldern ein hohes Mass an Eigenverantwortung und Umsicht der Nuetzerinnen und Nutzer. Die Benützung des Stangenparks, der Kraftgeräte und jeder weiteren nutzbaren Infrastruktur auf dem Areal der Bouba AG erfolgt auf eigene Gefahr. Die Bouba AG lehnt jegliche Haftung ab.

Die Versicherung ist ausdrücklich Sache der Benützer*innen. Die Bouba AG lehnt jegliche Haftung ab.

Kurzparkierer und Dauermieter

Mit der Benutzung des Parkplatzes werden folgende Geschäftsbedingungen akzeptiert:

Satzänderungen der Mehrwertsteuer werden automatisch angepasst. In der Parkgebühr bzw. im Mietzins sind sämtliche Nebenkosten inbegriffen. Eine Verrechnung von Gegenansprüchen ist aus- geschlossen.

Dauermieter haben den Mietzins inkl. Mehrwertsteuer für die vereinbarte Periode (monatlich bzw. quartalsweise) im Voraus mit dem entsprechenden Einzahlungsschein zu überweisen.

Die Parkfelder sind, abgesehen von der Ein- und Ausfahrt, nicht überwacht. Die Autos sind auf den Parkfeldern abzuschliessen. Die Versicherungen gegen Diebstahl, Feuer und andere Beschädigun- gen sind Sache des Benützers bzw. des Mieters. Die Bouba AG lehnt jede Haftung ab.

Reinigungs- und Servicearbeiten an den parkierten Autos sind untersagt. Die Lagerung von Auto- zubehör und anderen Gegenständen auf den Parkplätzen ist nicht gestattet.

Der Benutzer haftet für jeden alfälligen Schaden, den er bei der Benützung des Parkplatzes an Anlagen der Bouba AG anrichtet.

Für Dauermieter sind Untermiete oder Abtretung des Mietvertrages ohne schriftliche Zustimmung der Vermieterin nicht gestattet.

Der Benutzer verpflichtet sich, alle mündlichen und schriftlichen Anweisungen der Betriebsleitung zu befolgen.

Flyer verteilen ist verboten, es ist strikte untersagt, Flyer oder ähnliches Werbematerial auf dem BOUBA-Parkplatz unter den Scheibenwischer der Autos sowie dem ganzen Areal zu verteilen. Bei Zuwiderhandlungen werden wir unsere Umtriebe in Rechnung stellen.

Nachfahren ist verboten. Bei Nachfahren stellen wir eine Rechnung für unsere Umtriebe über CHF 150 aus und leiten rechtliche Schritte ein.

Die Ein- und Ausfahrt wird Video-überwacht. Die Aufnahmen werden lokal auf dem NAS der Bouba AG für 7 Tage gespeichert und anschliessend automatisch gelöscht. Die Aufnahmen dienen aus- schliesslich zu Überwachungszwecken. Insbesondere dienen die Aufnahmen dazu, Verstösse gegen unsere AGB für die Benützung des Parkplatzes festzustellen. Vorbehalten bleibt die Herausgabe der Aufnahmen auf behördliche Anordnung.